Kollegium für Bildung und Arbeit

Weiterbildungen

nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Alle fünf Jahre sind Berufskraftfahrer die LKW oder Omnibusse führen nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) verpflichtet eine Weiterbildung besuchen.

Diese Weiterbildung umfasst 35 Stunden. Die Fortbildung kann in fünf Tagesseminaren oder in einem Block von 5 Tagen zu sieben Stunden innerhalb einer Woche absolviert werden.

Unternehmen können bei entsprechender Teilnehmerzahl individuelle Termine vereinbaren.

Anmeldung

Über das Kontaktformular oder Berlin@k-b-a.de

Informationen zum Kurs