Kollegium für Bildung und Arbeit

Gabelstaplerführer, /Hubarbeitsbühnen

Im Rahmen der Liefertätigkeiten sind Be- und Entladetätigkeiten Bestandteil der Aufgaben von Berufskraftfahrern und sonstigem Personal mit Fahraufgaben. Dies gilt genauso für Arbeiten in Lagern oder Transportarbeiten in Unternehmen. Dieser Kurs trägt mit dem umfassenden Fahr- und Sicherheitstraining dazu bei, das die Absolventen eine Anstellung in Unternehmen finden. Aussagen von einstellungswilligen Unternehmen und solche von Teilnehmern an anderen diversen Gabelstaplerkursen bestätigten das ausreichende Übung eine Voraussetzung für eine Einstellung ist. Aus diesem Grund wird in diesem Kurs neben dem wichtigen Verständnis für die Wirkung von Lasten und die Arbeitssicherheit auf das praktische Training im Umgang mit verschiedenen Gabelstaplern gelegt.

Kombinierbar mit

Nicht zum Fahrzeug gehörende Einrichtungen, wie z. B. Krane, Gabelstapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge, unterstützen Ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Be- und Entladen. Aber auch Ladebrücken, Überladebleche und der klassische Handhubwagen gehören zum Arbeitsalltag. Neben der Arbeitserleichterung können diese aber, z. B. bei falscher Anwendung oder mangelnder Wartung, zu Gefährdungen führen.

Zusätzlich ist seit 01.01.1999 bei der Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis-Verordnung zu beachten, die die 2. EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Danach ist wie bisher für das Fahren mit Flurförderzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h kein Fuhrerschein erforderlich. Für alle anderen Flurförderzeuge die öffentliche Straßen befahren, müssen die Fahrer einen entsprechenden Fuhrerschein besitzen. Welcher Führerschein im Einzelfall notwendig ist, hängt vom Gesamtgewicht, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Anhängerlast des Staplers ab (siehe Bild).

Informationen zum Kurs