Kollegium für Bildung und Arbeit

Beschleunigte Grundqualifikation LKW

(gem. BKrFQG/ BKrFQV) verkürzte Berufskraftfahrer-qualifikation mit IHK-Prüfung

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW-Fahrer.

Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die so genannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.

Die Schlüsselnummer 95 und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst 194 Unterrichtseinheiten theoretische und praktische Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen.

Kombinierbar mit

Wer muss an dieser Schulung teilnehmen?

Dieses Modul richtet sich vorwiegend an Arbeitssuchende die als Berufskraftfahrer im Güterverkehr tätig werden wollen, oder Unternehmen deren Mitarbeiter Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen durchführen und folgende Kraftfahrzeuge nutzen:

  • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)

Informationen zum Kurs