Einzelcoaching für Arbeitssuchende

Statusanalyse & Berufswegbegleiter

 

Arbeitslosigkeit, oder Krankheit können eine Neuorientierung im Berufsleben erfordern. Die jahrelange Tätigkeit in einem Berufsfeld kann den Blick auf Arbeitsmöglichkeiten verstellen, die nicht auf den Ersten Blick auszumachen sind. Migranten und oder Geflüchtete bringen aus ihren Heimatländern Vorstellungen und eingeübte Dank- und Handlungsschemen mit, die den Anforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt unter Umständen nicht genügen oder durch Missverständnisse zu Konflikten führen.

Individuelle Kenntnisvermittlung z.B. im Bezug auf Ihren späteren Arbeitsplatz und Prüfungsvorbereitung. Bei Bedarf Sprachtraining für Ihren zukünftigen Job. Sie benötigen etwas Geduld zum Entwickeln Ihres Lösungsweges?

Profiling, Entdecken Ihrer Fähigkeiten, Neigungen, Talente, Lösungsstrategien, berufliche Orientierung, Analyse der Anforderungen, Unterstützung bei der Bewerbung

Das Coaching soll Potentiale, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse herausarbeiten die Ihnen nicht bewusst sind. Anhand der Potentiale, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse werden Wege eruiert, die eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Dies erfolgt in Form von Gesprächen, der Analyse von Berufs- und Abeitsmöglichkeiten,  Zielplanungen, Bewerbungstraining, der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.

Das Coaching holt Sie dort ab, wo sie stehen und richtet sich individuell auf das mögliche Tempo aus.

Wer kann teilnehmen?

  • Arbeitslose, Langzeitarbeitslose,
  • Wiedereinsteiger ins Berufsleben
  • Migranten, Geflüchtete,

 Zugangsvoraussetzung

Sprachniveau bzw. nahe B1 Eventuell Sprachtest

80 Coachingeinheiten á 45 Minuten

Dauer bis zu 6 Wochen

Auf Antrag über Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter 100 % förderfähig

Maßnahmenummer

HGW  030451419

Berlin 962/95/20

Zeitraum

Diese Maßnahme ist für die Dauer von über 4 Wochen bis einschließlich 6 Monate zugelassen.

Ziel

§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

Info für Agentur für Arbeit und Jobcenter

§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen